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| Evangelische Regelschulen |
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Auch eine evangelische Schule ist selbstverständlich
zuerst einmal eine Bildungseinrichtung, die entsprechend den Lehrplänen
des Sächsischen Ministerium für Kultus die Kinder zu
unterrichten hat. Eingebunden in diese Lehrinhalte möchten
wir jedoch christliche Werte, Glaubensinhalte, Traditionen, Feste,
usw. vermitteln bzw. erfahrbar machen und zwar nicht nur innerhalb
sondern auch speziell außerhalb des Pflichtfaches Religion.
Dies ist immer im Sinne eines Angebotes zu verstehen und nicht
als Zwang zu einem Bekenntnis. Die praktische Umsetzung direkt
in das tägliche Schulleben und nicht allein die theoretische
Abhandlung und Proklamierung sind dabei wesentlich.
Die Schüler stehen im Mittelpunkt in ihrer Schule, d.h.,
die Einrichtung soll ihnen dienen – nicht umgekehrt. Jedes
Kind mit seinen individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen
seiner ihm eigenen Persönlichkeit soll berücksichtigt
und gefördert werden. Das Leben in der sozial geprägten
Gemeinschaft bietet dazu den entsprechenden Gegenpol.
Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist erwünscht
und wird als sehr wichtig erachtet. Das Engagement für die
Einrichtung je nach persönlichen Möglichkeiten eröffnet
der Schule noch umfassendere Perspektiven und dient den eigenen
Kindern als Vorbild und Motivation für das Ergreifen von Eigeninitiative.
Großen Wert legen wir auf einen möglichst homogenen Übergang
zur weiterführenden Schule.
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Unsere Schulen- die
stehen allen
Kindern offen, unabhängig
von ihrer Konfession und Weltanschauung oder der ihrer Eltern. Gegenseitige
Toleranz und die Akzeptanz der Konzeption sind Voraussetzungen im
Sinne des Schülers.
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Intergeneratives Konzept
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Wesentliches Ziel ist die Zusammenarbeit unserer evangelischen
Schulen mit den Kindergärten in Oelsnitz und Schöneck sowie
mit beiden Altenpflegeheimen.
Das Zusammenleben von Jung und Alt soll auch in unseren Schulen praktiziert
werden.
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Freie Schulen wollen bereichern und Alternativen aufzeigen.
Sie sollen eine Konkurrenz im positiven Sinne sein und zum Dialog
aller Schulen untereinander anregen im Sinne einer beständigen
Verbesserung zum Nutzen der unterrichteten Kinder. Sie sind im Gesetz
verankert und werden als Bereicherung der Bildungslandschaft eingestuft.
Eltern erhalten somit die Möglichkeit einer freien Wahl der
für ihr Kind geeigneten Bildungseinrichtung. Die Einrichtungen
werden von den Kultusministerien genehmigt und überprüft.
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| Die Erhebung von Schulgeld ist gesetzlich verankert,
eine finanzielle Entlastung in schwierigen Fällen allerdings
auf Antrag möglich. |
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Aktuelles |
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Die OVV-News 04/11 als Download,
(945 kB, pdf),
hier...
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Präsentation der Festwoche
anlässlich "20
Jahre Wieder-gründung OVV Marienstift e.
V.",
(775 kB, pdf),
hier...
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Stellenangebote in unserem Verein, hier...
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Infos zum Freiwilligen Sozialen
Jahr (FSJ), hier...
und zum Bundes-freiwilligendienst, hier...
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Besondere Angebote |

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