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Evangelische Regelschulen

Auch eine evangelische Schule ist selbstverständlich zuerst einmal eine Bildungseinrichtung, die entsprechend den Lehrplänen des Sächsischen Ministerium für Kultus die Kinder zu unterrichten hat. Eingebunden in diese Lehrinhalte möchten wir jedoch christliche Werte, Glaubensinhalte, Traditionen, Feste, usw. vermitteln bzw. erfahrbar machen und zwar nicht nur innerhalb sondern auch speziell außerhalb des Pflichtfaches Religion. Dies ist immer im Sinne eines Angebotes zu verstehen und nicht als Zwang zu einem Bekenntnis. Die praktische Umsetzung direkt in das tägliche Schulleben und nicht allein die theoretische Abhandlung und Proklamierung sind dabei wesentlich.

Die Schüler stehen im Mittelpunkt in ihrer Schule, d.h., die Einrichtung soll ihnen dienen – nicht umgekehrt. Jedes Kind mit seinen individuellen Besonderheiten und Bedürfnissen seiner ihm eigenen Persönlichkeit soll berücksichtigt und gefördert werden. Das Leben in der sozial geprägten Gemeinschaft bietet dazu den entsprechenden Gegenpol.

Eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern ist erwünscht und wird als sehr wichtig erachtet. Das Engagement für die Einrichtung je nach persönlichen Möglichkeiten eröffnet der Schule noch umfassendere Perspektiven und dient den eigenen Kindern als Vorbild und Motivation für das Ergreifen von Eigeninitiative.

Großen Wert legen wir auf einen möglichst homogenen Übergang zur weiterführenden Schule.


Unsere Schulen- die

stehen allen Kindern offen, unabhängig von ihrer Konfession und Weltanschauung oder der ihrer Eltern. Gegenseitige Toleranz und die Akzeptanz der Konzeption sind Voraussetzungen im Sinne des Schülers.


Intergeneratives Konzept
Wesentliches Ziel ist die Zusammenarbeit unserer evangelischen Schulen mit den Kindergärten in Oelsnitz und Schöneck sowie mit beiden Altenpflegeheimen.
Das Zusammenleben von Jung und Alt soll auch in unseren Schulen praktiziert werden.


Freie Schulen wollen bereichern und Alternativen aufzeigen. Sie sollen eine Konkurrenz im positiven Sinne sein und zum Dialog aller Schulen untereinander anregen im Sinne einer beständigen Verbesserung zum Nutzen der unterrichteten Kinder. Sie sind im Gesetz verankert und werden als Bereicherung der Bildungslandschaft eingestuft.
Eltern erhalten somit die Möglichkeit einer freien Wahl der für ihr Kind geeigneten Bildungseinrichtung. Die Einrichtungen werden von den Kultusministerien genehmigt und überprüft.

Die Erhebung von Schulgeld ist gesetzlich verankert, eine finanzielle Entlastung in schwierigen Fällen allerdings auf Antrag möglich.
   
 

Die OVV-News 04/11 als Download,
(945 kB, pdf), hier...


Präsentation der Festwoche anlässlich "20 Jahre Wieder-gründung OVV Marienstift e. V.",
(775 kB, pdf), hier...


Stellenangebote in unserem Verein, hier...


Infos zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), hier...
und zum Bundes-freiwilligendienst, hier...

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