Behindertenhilfe » Gesundheitliche Versorgungsplanung

 

OVV Marienstift
Gesundheitliche Versorgungsplanung

Ansprchpartner: Cornelia Perthel                                                                                                                                                                     Pestalozzistraße 30
08606 Oelsnitz

Tel.: 037421/54280                                                                                                                                                                             Email:  versorgungsplanung[at]marienstift-oelsnitz.de


Jedes Leben ist anders.

Und damit auch die Vorstellung eines Menschen, auf welche Weise er einmal versorgt, behandelt und betreut werden möchten, wenn es ihm gesundheitlich nicht gut geht, wenn ein Notfall Wirklichkeit wird, wenn er in seine letzte Lebenszeit eintritt...  

Es ist gut, wenn wir unsere Wünsche nennen können. Aber das ist in bestimmten Situationen vielleicht nicht mehr möglich. (Und kann in jedem Lebensalter vorkommen.)

Aus diesem Grund gibt es den Weg der gesundheitlichen Versorgungsplanung. Dabei werden bei bestmöglicher Gesundheit oben genannte Dinge bedacht und auf Wunsch festgehalten. Auch schon bestehende Vorsorgedokumente werden angeschaut und ihre Aktualität und inhaltliche Richtigkeit wird besprochen. Bei Bedarf werden mögliche Partner hinzugezogen (z.B. der Haus-/Facharzt oder geistliche Begleitung)

Grundlage ist hierbei, wie ein Mensch lebt, wer oder was ihm wichtig ist im Leben und welche Wünsche und Vorstellungen er hat. Es ist vom Gesetzgeber gewünscht, dass auch Menschen mit physischen oder kognitiven Einschränkungen das Angebot wahrnehmen können. Gesetzliche Vertreter werden immer informiert und vertraute Personen können am Gesprächsprozess teilnehmen, bzw. diesen im Sinn des Leistungsberechtigten führen (mutmaßlicher Wille).

Ziel ist es…

… größtmögliche Autonomie zu bewahren, gegebenenfalls vorbereitet zu sein und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, um Lebensqualität zu erhalten bzw. zu steigern

Gesetzliche Grundlage…

… ist hier der §132g SGB V innerhalb des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Leistungsberechtigt sind…

… Klienten in Einrichtungen der vollstationären Altenhilfe, also im OVV Marienstift die Bewohner der Altenpflegeheime „Betesda“ in Oelsnitz und „Elim“ in Schöneck, sowie Klienten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, also die Bewohner der Wohnheime „Marienstift“ und „Lauterbach“.

Finanziert wird der Gesprächsprozess …

… von der gesetzlichen Krankenkasse und ist damit für die Leistungsberechtigten kostenfrei.



Folder-Download "Gesundheitliche Versorgungsplanung", hier...

 

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