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Bitte beachten Sie unsere derzeit
geltenden Besuchsregelungen im Gemeinschaftlichen Wohnen Hofer Straße
und im Gemeinschaftlichen Wohnen Marienstift, einschließlich der beiden
Außenwohngruppen Stand: (01.10.22):
- Alle Besucher, auch geimpfte oder genesene, müssen einen PCR-Test vorweisen, der
nicht älter als 48 h sein darf oder müssen einen negativen Schnelltest (Anti-Gen-Test)
vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht anerkannt!
- Sollten Sie keinen Test haben, testen wir Sie kostenfrei. (Anmeldung erforderlich)
- Dies gilt für alle Besucher, egal ob geimpft oder genesen!
- Vor- und nach dem Besuch müssen sich die Beteiligten die Hände desinfizieren.
- Das Tragen einer FFP2 Maske ist für alle Besucher verpflichtend! Für sozial
benachteiligte Besucher wird die FFP 2 Maske kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Wenn zumutbar, sollte auch der Heimbewohner einen MNS tragen.
- Der Besuch sollte möglichst nicht in den Gruppenräumen stattfinden. Im Marienstift
stehen dafür Kapelle oder Café, oder Therapieraum zur Verfügung. Im WHL sollte der
Besuch im Bewohnerzimmer stattfinden.
- Nach dem Besuch erfolgt ein Stoßlüften des Raumes.
-
Bei schönem Wetter ist der Besuch im Freien
vorzuziehen.
-
Der Besuch
sollte auf maximal 2h beschränkt werden.
- Das Betreten der Räume nur für einen kurzen Aufenthalt (unter 15 min und ohne
Kontakt zu Personal oder Bewohner) fällt nicht unter diese „Besucherregeln“
(Besucher im Sinne der Verordnung sind „alle Personen, die nicht in
einem Beschäftigungsverhältnis zur jeweiligen Einrichtung stehen und mit
den Bewohnern, betreuten Personen, oder dem Pflegepersonal in Kontakt
geraten mit Ausnahme von Personen im Noteinsatz.“)